Der Energieausweis gehört seit dem 01.11.2020 zu den notwendigen Unterlagen, die Eigentümer gegenüber Interessenten vorlegen müssen - sowohl beim Verkauf einer Immobilie als auch einer geplanten Vermietung. Wird eine Immobilie ohne Energieausweis vermarktet, drohen Privatpersonen (ebenso wie deren Makler) empfindliche Strafen. Übrigens: Ein bis dato beliebter Hinweis, der angibt, dass der Energieausweis erst bei der Besichtigung vorliegt, ist nicht mehr rechtsgültig! Verhindern Sie Bußgelder bei fehlenden Energieausweisen: Mit unserer unkomplizierten Online-Bestellung eines Bedarfs- oder Verbrauchsausweises.
In der Praxis unterscheidet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Im Regelfall besteht eine Wahlfreiheit außer Ihre Immobilie fällt unter die Ausnahmeregelung, bei der zwangsläufig ein Bedarfsausweis erforderlich ist.
Den Bedarfsausweis müssen Sie bei diesen Immobilien vorlegen:
Sofern Ihre Immobilie keine der Kriterien erfüllt, können Sie einen Verbrauchsausweis vorlegen. Selbiger gilt auch heute noch als unkomplizierter in der Anfertigung, obwohl sich zuletzt die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis reduzierten.
Verbrauchsausweis wenn…
Bedarfsausweis wenn…
Für Gewerbeimmobilien besteht ebenfalls eine Energieausweispflicht. Welcher Ausweis gewählt wird, kann vom Besitzer völlig frei gewählt werden.
Ursprünglich enthielt der Verbrauchsausweis lediglich Angaben zum Energieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre, heute muss dieser auch detaillierte Informationen zur objektiv ermittelten Energieeffizienz einer Immobilie enthalten. Bei beiden Varianten findet nun also eine individuelle Betrachtung der Immobilie statt, weshalb sich auch die Kostendifferenz zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis reduzierte.
Von der Ausweispflicht befreit sind folgende Gebäude:
Mit unserer Online-Erstellung haben Sie die Möglichkeit, nach vollständiger Eingabe aller notwendigen Angaben und Übermittlung notwendiger Fotos, bequem und zeitnah einen Energieausweis zu erhalten - so steht der erfolgreichen und sicheren Vermarktung einer zu verkaufenden oder zu vermietenden Immobilie nichts mehr im Weg. Denn nur wenn Sie sich an alle Vorgaben zur Erstellung des Energieausweises halten, schützen Sie sich vor Verstößen gegen das GEG, die Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Geldstrafen bedeuten.
Die Datenauswertung der übermittelten Informationen findet selbstverständlich durch zertifizierte Experten statt, normalerweise ist der Energieausweis 10 Jahre gültig. Erstellt wird jeder Energieausweis nach der aktuell gültigen EnEV/GEG2020-Verordnung. Des Weiteren enthalten die Energieausweise eine Auflistung möglicher energetischer Modernisierungsmaßnahmen, die Eigentümern dabei helfen können, die Immobilie energieeffizienter zu modernisieren - was im Regelfall mit attraktiven Förderungen und Zuschüssen vom Staat einhergeht.
Das Beste? Mit unserer Option zur Online-Energieausweis-Erstellung sparen Sie potenziell viel Geld gegenüber einer Beauftragung vor Ort - ohne dass Sie der Energieausweis in irgendeiner Form einschränkt. Sie können diesen uneingeschränkt genauso verwenden, wie das mit dem Dokument eines Experten vor Ort möglich wäre.
Mithilfe unserer beiden Formulare können Sie zunächst zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Anschließend müssen Sie Kontaktdaten sowie essenzielle Informationen zur Immobilie in den jeweiligen Schritten angeben.
Beachten Sie: Nach der GEG2020-Verordnung sind beim Verbrauchsausweis neuerdings mindestens 2 Bilder der Immobilie sowie ein Bild von der Heizung und dem Typenschild hochzuladen. Beim Bedarfsausweis ist zusätzliches Bildmaterial notwendig.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
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